Maia Steinert, Fachanwältin für Medizinrecht.
Seit Jahren bundesweit erfolgreich im Patientenschutz.

Sorgen Sie vor

Wir empfehlen Ihnen unser 10 Punkte Programm (Verhaltensregeln gegenüber Ärzten) als Prophylaxe zur Verhinderung von Behandlungsfehlern / zum Patientenschutz.

Gute Planung und Organisation

Viele Patienten wissen nicht, ob und wie sie sich vor Behandlungsfehlern schützen und – wenn nötig – Ansprüche gegen Ärzte durchsetzen können. Es besteht das (Vor)urteil, gegen Ärzte könne man ohnehin nicht ankommen. Wir haben eine Systematik in unserer Arbeit entwickelt, die hier Abhilfe schafft: Wir nehmen uns bereits beim Erstgespräch ausreichend Zeit, damit Sie uns ausführlich den (Be-)Handlungsablauf darlegen können, besorgen sämtliche Krankenunterlagen, sowohl der Vor-, Fehl- als auch Nachbehandler, um so den Sachverhalt vollständig erfassen zu können. Mögliche Vorschädigungen und Vorverletzungen, der gesamte Behandlungsablauf und die entsprechende Befindlichkeit müssen sorgsamst mit den Krankenunterlagen abgeglichen und dokumentiert werden. Hier ist es besonders wichtig, da die gegnerische Partei (Arzt) fachlich qualifizierter ist als Sie, in jeglichem Detail wahrheitsgetreu vorzutragen.

Dies ist für sämtliche Verfahren von erheblicher Bedeutung. Ein Patient, der einmal an Glaubwürdigkeit verloren hat, hat es im weiteren Verfahren sehr schwer. Anschließend sprechen wir offen mit Ihnen über Ihre Belange und Bedürfnisse und erarbeiten Lösungen, die wir anschließend engagiert für Sie durchsetzen. Denn erst, wenn der Sachverhalt sachlich und inhaltlich gründlich aufbereitet worden ist, können entsprechende juristische Rückschlüsse gezogen und Maßnahmen getroffen werden.

Fundiertes Fachwissen

Wir verfügen über medizinisch notwendiges Grund- und Fachwissen, um eine Plausibilitätsprüfung der ärztlichen Dokumente vorzunehmen und Fehler in der Befundung, Diagnostik und anschließenden Therapie des Arztes aufzudecken. Genauso prüfen wir Fremdgutachten, die z.B. vom Gericht eingeholt werden, auf ihre Richtigkeit. Gegebenenfalls begleiten wir Sie zu sämtlichen gutachterlichen Terminen.

Mittels unseres speziell aufgebauten Archivs einschlägiger Urteile ist die Effektivität unserer Arbeit sowie die Aussicht auf Erfolg zusätzlich sicher gestellt. Nicht zuletzt deshalb werden unsere Dienstleistungen bundesweit abgefordert. In den Bereichen Psychiatrie (auch PsychkG Einweisungen), Orthopädie, Chirurgie, Innere Medizin, Neurologie, Gynäkologie, HNO und Zahnmedizin verfügen wir über besondere Erfahrungen.

Gute Zusammenarbeit

All dies erfordert eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant, der wir in jeglicher Hinsicht Rechnung tragen. Wir pflegen bundesweit Kontakt zu Professoren und Privatdozenten unterschiedlicher medizinischer Fakultäten, die uns bei der sach- und fachgerechten privaten Begutachtung Ihres Behandlungsfehlers behilflich sind.

Steinert & Stephan

Seit 1988 sind wir bundesweit in unseren Spezialgebieten Urheber- und Medienrecht und Patientenschutz tätig.