URHEBER- UND MEDIENRECHT

PATIENTENSCHUTZ

RECHTSBERATUNG SEIT 1988

URHEBER- UND MEDIENRECHT

PATIENTENSCHUTZ

RECHTSBERATUNG SEIT 1988

Der Anruf beim Anwalt kann nie zu früh, eher zu spät sein

Fachberatung
seit 1988

Wir sind seit 1988 als hochqualifizierte Anwaltskanzlei für unsere Mandanten kunden­orientiert tätig. Wir nehmen uns die Zeit, offen mit unseren Mandanten über Ihre persönlichen Anliegen zu sprechen, Lösungen zu erar­beiten und engagiert durchzusetzen. Dabei schöpfen wir alle Möglich­keiten sowohl der Beratungs- und Prozeßkostenhilfe als auch von Versicherungs­leistungen für Sie aus.

Frau Rechtsanwältin Maia Steinert, Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Medienrecht

Fachanwältin für Medienrecht

Der Bedarf am Schutz gewerblicher Rechte ist gerade in letzter Zeit im gesamten Bereich der Medien enorm gestiegen. Hierfür verantwortlich sind insbesondere die spezielle weiter fortschreitende technische Entwicklung einerseits und die Globalisierungsprozesse in allen wirtschaftlichen Bereichen andererseits. Möchten Sie ein Werk ausreichend schützen oder benötigen eine Rechtsberatung wie Sie mit künstlerischen Arbeiten verfahren dürfen? Melden Sie sich gerne bei uns.

Unsere Leistungen im Urheber- und Medienrecht sind unter anderem:

  • Gutachterliche Bestandsprüfung Ihrer gewerblichen Rechte
  • Vollständige Markenrecherche
  • Erarbeitung von fundierten und rechtlich gesicherten Lösungen
  • Verträge zur Gründung von Verlagen
  • Verträge zur Gründung von Musikgruppen, Musicals usw.
  • Verträge für Veranstaltungen
  • Verträge für Senderechte
  • Verträge für Nutzungsrechte
  • Verträge für Gemischte Werke
  • Verträge für Galeristen/ Künstler

Fachanwältin für Medizinrecht

Viele Patienten wissen nicht, ob und wie sie sich vor Behandlungsfehlern schützen und – wenn nötig – Ansprüche gegen Ärzte durchsetzen können. Es besteht das (Vor)urteil, gegen Ärzte könne man ohnehin nicht ankommen. Wir haben eine Systematik in unserer Arbeit entwickelt, die hier Abhilfe schafft: Wir nehmen uns bereits beim Erstgespräch ausreichend Zeit, damit Sie uns ausführlich den (Be-)Handlungsablauf darlegen können, besorgen sämtliche Krankenunterlagen um so den Sachverhalt vollständig erfassen zu können. Melden Sie sich gerne bei uns.

Unsere Leistungen im Medizinrecht sind unter anderem:

  • Medizinisch notwendiges Grund- und Fachwissen
  • Prüfen von Fremdgutachten
  • Gegebenenfalls begleiten wir Sie zu sämtlichen gutachterlichen Terminen
  • Anspruchsbegründende Schreiben an Fehlbehandler
  • Durchführung des gesamten außergerichtlichen Verfahrens
  • Anstreben eines außergerichtlichen Vergleichs
  • Durchführung des Klageverfahrens

Steinert & Stephan

Seit 1988 sind wir bundesweit in unseren Spezialgebieten Urheber- und Medienrecht und Patientenschutz tätig.