Bereits seit 1988 bundesweit für Sie im Einsatz

Gründung der Kanzlei

Die Kanzlei wurde von Frau Rechtsanwältin Maia Steinert im Jahre 1988 zunächst als Einzelkanzlei im Kölner Stadtteil Sülz gegründet. Nach dem zunächst die Männerdomänen Steuerrecht und Baurecht, erobert werden sollten, in denen Frau Rechtsanwältin Maia Steinert auch vielfach zitierte Fachartikel in der Zeitung das Baurecht und das Steuerrecht veröffentlicht, zeigte sich jedoch die Liebe zum in erheblichem Wandel befindliche Medizinrecht.

Aufbau eines Netzwerks

Bereits nach kurzer Zeit verdeutlichte sich der Bedarf im Bereich des Medizinrechts und zwar insbesondere bei unerfahrenen Patienten, der nicht davon ausging, dass auch Ärzte Fehler machen und/ oder, dass man diese nachweisen kann. Einher ging dies mit einer unendlichen Ärztegläubigkeit, dass die „Ärzte doch wissen müssen, was sie tun“. Dass die Medizin mittlerweile der größte nationale Wirtschaftsfaktor ist, wurde nicht erkannt. Daher erteilte Frau Rechtsanwältin Steinert kostenlose Vorträge, die das ärztliche Handeln und die wirtschaftlichen Faktoren, wie Industrie und Kassenwesen durchleuchteten. Nach und nach bündelten sich entsprechende Mandate durch Weiterempfehlung und u.a. auch durch Fachbeiträge in den Medien. Daraus entwickelte sich ein Netz erfahrener und couragierter Sachverständiger, die bereit waren, Behandlungsfehler durch Gutachten zu bestätigen.

Medizinrecht

Im Rahmen der Tätigkeit musste Frau Rechtsanwältin Maia Steinert erkennen, dass viele Rechtsbereiche, wie Steuerrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht usw. mit Ratgebern übersäht sind, jedoch nicht der Bereich der Gesundheit und damit des Medizinrechts. Der Patient setzte dies früher mit Vertrauen in die Mediziner gleich. Vertrauen ist gut, aber nicht blind. Viele Behandlungsfehler ließen sich auch von aufgeklärten Patienten vermeiden. Durch Vorträge wurde dieses Defizit angegangen und das 10 Punkte Programm erstellt, was einem „1. Hilfe Leitfaden“ für Patienten gleicht. Mittlerweile gehen auch die Krankenkassen dazu über, dem Patientin zur Seite zu stehen, zumal es die eigenen Kosten reduzieren kann.

Es muss zum einen eine erhebliche Veränderung der Lebensführung der Menschen mit der Folge von Zivilisationskrankheiten festgestellt werden. Diese (Fehl-?) Ermöglicht wird dies auch durch die erhebliche Reduzierung der Kommunikation zwischen Arzt und Patient und das vordergründige gründliche Untersuchen mittels der Gerätemedizin. Dies führt wiederum zur Fragmentierung der Gesundheit bzw. Krankheit des Menschen und zu einer Medizin am Menschen, dem Patienten vorbei. Hierdurch entstehen gravierende Fehlern, die die hochkomplizierte Medizin gerade im Bereich Chirugie möglich macht.

Medienrecht

Parallel hierzu – der persönlichen Vorliebe geschuldet – entwickelte sich der Schwerpunkt des Urheber – und Medienrechts. Hier wurden Journalisten, Darsteller, Maler, Dichter usw. gegenüber größeren Konzernen vertreten. Einen weiteren Bereich stellt das Recht der Modewirtschaft dar. Rechtsanwältin Maia Steinert ist seit 2008 Fachanwältin für Medienrecht.

Der zweite Standort

Frankfurt Grävenwiesbach bot sich als zweiter Standort aufgrund seiner zentralen Lage an. Hinzu kam, dass der Kollege Herr Christoph B. Stefan im Bereich Tiermedizin, Tierhaltung und Tierhalter Haftung hochspezialisiert ist und das Bild des Medizinwesens nun auf Tiere erweitert werden konnte. Schließlich konnten im Wechsel Gerichtstermine wahrgenommen werden und kann im Dialog eine Vielzahl von Parallelen in der Entwicklung der Tiermedizin und Humanmedizin festgestellt werden.

Steinert & Stephan

Seit 1988 sind wir bundesweit in unseren Spezialgebieten Urheber- und Medienrecht und Patientenschutz tätig.