Wir empfehlen Ihnen das nachfolgende 10-Punkte-Programm:

  1. Suchen Sie sorgsam nach einem geeigneten Behandler. Schwierige Behandlungen/ Operationen sollten nur von einem Fachmann der höchsten Versorgungsstufe ausgeführt werden. Auch wenn es für einen Münchner lästig ist in Hamburg stationär aufgenommen zu werden, so ist dies besser als vom nächsten Krankenhaus „op de eck“ fehlbehandelt zu werden.

  2. Nehmen Sie zu wichtigen Gesprächen einen Zeugen mit. Dieser hat möglicherweise eine ganz andere Aufmerksamkeit als Sie und kann Ihnen als Gesprächspartner und später im Prozess als Zeuge dienen.

  3. Holen Sie vor wichtigen Medizinischen Entscheidungen eine 2. Meinung ein. In der Regel ist immer noch Zeit eine 2. Meinung einzuholen- So erfahren Sie möglicherweise über andere Behandlungsmethoden und erfahren, ob die avisierte Operation wirklich notwendig ist und welche Risiken und Komplikationen damit verbunden ist. Die Kassen zahlen das Einholen einer 2. Meinung.

  4. Lassen Sie sich wichtige Dokumente aushändigen Laborbefunde, radiologische Befunde, unterschriebene Dokumente (Aufklärungsbogen) sollte man sich immer unterschriebe Dokumente dazu sofort auch schon während der Behandlung aushändigen lassen. Sie sollten sich auch die Patientenquittungen aushändigen lassen; falls später mal ein Behandlungsfehler vermutet wird, können Sie anhand der Abrechnungsunterlagen die gewählte Diagnose und Behandlung nachvollziehen.

  5. Erstellen Sie ein zeitnahes Gedächtnisprotokoll. Es empfiehlt sich, wenn sich ein unguten Gefühl einstellt, ob alles seine Richtigkeit hat, alles aufzuschreiben, wie Namen, Adresse von möglichen Zeugen, Daten, Uhrzeiten, Untersuchungen, Ihre Beschwerden usw.

  6. Sichern Sie Beweise. Fordern Sie über ggfls. Über einen Anwalt die Kopien der kompletten Krankenunterlagen an. Dies ist wichtig, um möglichen Manipulationen vorzubeugen. Es muss geprüft werden, ob die angegebenen Daten, Diagnosen, Behandlungen, usw. mit Ihrer Erinnerung übereinstimmt.

  7. Lassen Sie ein Privatgutachten erstellen. Es ist nicht sinnvoll, „ohne jegliche „Munition“ den Gegner aufzufordern, Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche anzuerkennen. Die Haftpflichtversicherung des potentiellen Schädigers verweist möglicherweise an die Gutachterkommission für Behandlungsfehler oder andere Schlichtungsstellen oder erstellen selbst über einen vertraglich verpflichteten Arzt ein Gutachten.

  8. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse Sind Sie gesetzlich versichert kann Ihre Krankenkasse über den MDK, Medizinischer Dienst der Krankenkassen, ein für Sie kostenloses Gutachten in Auftrag geben. Sie haben auch die Möglichkeit, durch die Gutachter- und Schlichtungsstellen der jeweiligen Ärztekammern ein solch kostenloses Gutachten einzuholen. Die Gutachten bestechen nicht gerade durch ihre Neutralität, aber es ist eine erste Aufbereitung des Sachverhaltes. Die Anträge sollten nicht ohne Anwalt gestellt werden, weil dieser zuvor den Behandlungsverlauf aufbereitet und die Widersprüche zu den Krankenunterlagen aufdeckt und die entsprechende medizinische Fachliteratur sichtet.

  9. Verjährungsfristen. Die Verjährungsfrist – in der Regel 3 Jahre – beginnt erst, wenn der Patient positive Kenntnis vom Behandlungsfehler hat, oder er fahrlässig Unkenntnis hat, d.h. man sich als Patient vorwerfbar nicht um die Fakten bemüht. Bis dahin müsste geklagt werden, wenn nicht die Gegenseite auf die Einrede der Verjährung verzichtet.

  10. Suche nach einer/m geeigneten Rechtsanwalt/in Achten Sie darauf, dass sie einen Fachanwalt für Medizinrecht aufsuchen, der nur Patienten vertritt. Nur so ist sicher gestellt, das auch wirklich Ihre Patientenrechte gewahrt werden. Wichtig ist auch, dass er sich mit Ihrem Krankheitsbild auskennt und möglicherweise bereits ähnliche Behandlungsfehler bearbeitet hat. Fragen Sie ihn auch nach einer eigenen Gutachterliste.

Steinert & Stephan

Seit 1988 sind wir bundesweit in unseren Spezialgebieten Urheber- und Medienrecht und Patientenschutz tätig.