Um die Risiken einer Urheberrechtsverletzung zu reduzieren, empfehlen wir Ihnen unser 10-Punkte-Programm:

  1. Gewähren Sie während der Enstehungsphase nur einem ausgewählten Kreis Einblick in Ihr Werk und notieren Sie sich, was Sie wem wann gezeigt haben.

  2. Entscheidende Dokumentationen Ihres Werkes und seine Entstehung sollten Sie sich selbst oder einer Person Ihres Vertrauens per Einschreiben/Rückschein zusenden und den Umschlag mit Inhalt verschlossen gut gesichert aufbewahren. Mit dem fertigen Werk sollten Sie ebenso verfahren und es möglicherweise bei einem Anwalt in eine Urheberrolle eintragen lassen.

  3. Wir empfehlen Ihnen auch die schriftliche Dokumentation, wem Sie Ihr Werk (Grafik, Expose, Drehbuch, Text, Musik usw.) wann angeboten haben.

  4. Bitten Sie – mit Beifügung eines Freiumschlages – um Rücksendung des Originals, weisen Sie auf Ihre Urheberrechte hin und untersagen Sie die Fertigung von Kopien für das eigene Archiv.

  5. Vertragsverhandlungen beginnen möglicherweise mit kostenlosen Skizzen und Vorschlägen. Sprechen Sie aber rechtzeitig über Geld. Denken Sie daran, dass Sie den Abschluß eines Vertrages und die vereinbarte Höhe der Vergütung zu beweisen haben. Am Besten, Sie legen ein schriftliches Angebot mit der Bitte um Gegenzeichnung vor.

  6. Ihr Kunde ist in der Regel nicht allein und hat einen Zeugen. Es empfiehlt sich daher, bei „schwierigen“ Kunden einen Mitarbeiter mitzunehmen.

  7. Scheuen Sie sich nicht, Abschlagszahlungen zu verlangen. Sie können so rechtzeitig die Zahlungsmoral und -fähigkeit Ihres Kunden testen. Zahlt er nicht, sollten Sie Ihre Arbeit einstellen. Fertigstellung motiviert den Kunden nicht zur Zahlung: Eher ist nach unserer Erfahrung das Gegenteil der Fall.

  8. Bei der Abwicklung de8. des Vertrages sollten Sie Änderungen schriftlich zusammenfassen und – möglichst per Fax – dem Kunden zusenden.

  9. Wir empfehlen einen offiziellen Abnahmetermin, d.h. ein Abschlußgespräch. Dadurch haben Sie den Anspruch auf volle Vergütung und die Beweislast über angebliche Mängel liegt nun beim Auftraggeber.

  10. Das neue Urheberrecht bietet bei vertraglichen Dumpingpreisen einen Anspruch auf die Differenz zur üblichen Vergütung. Prüfen Sie bei Verbänden, Mitstreitern usw., ob Ihr Honorar diese Üblichkeit erreicht.

Wenn Sie diese Tipps beherzigen, haben Sie bereits den ersten Schritt zu einem erfolgreichen Kundenkontakt getan und Risiken minimiert.

Steinert & Stephan

Seit 1988 sind wir bundesweit in unseren Spezialgebieten Urheber- und Medienrecht und Patientenschutz tätig.