Rechtsanwältin Maia Steinert ist seit 2003 Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht.

Der Bedarf am Schutz gewerblicher Rechte ist gerade in letzter Zeit im gesamten Bereich der Medien enorm gestiegen. Hierfür verantwortlich sind insbesondere die spezielle weiter fortschreitende technische Entwicklung einerseits und die Globalisierungsprozesse in allen wirtschaftlichen Bereichen andererseits. Hinzu kommt, dass eine Produktplatzierung am Markt ohne „Markennamen“ kaum noch möglich ist. So sind hochbudgetierte werbliche Maßnahmen natürlich nur dann effektiv und sinnvoll, wenn z.B. der „Markenname“ in jeder Hinsicht rechtlich gesichert ist.

Um sich in dem zunehmend anspruchsvollen Markt zu behaupten, muss eine professionelle Organisation eingerichtet werden, die das Unternehmen selbst nicht gewährleisten kann und auch nicht dessen Aufgabenbereich entspricht.

Daher bieten wir unter anderem:
Gutachterliche Bestandsprüfung Ihrer gewerblichen Rechte
Vollständige Markenrecherche
Erarbeitung von fundierten und rechtlich gesicherten Lösungen

Die Vorteile für Sie sind neben der Risikominimierung auch die Möglichkeit enormer damit verbundener Geldeinsparungen. Im Anschluss an diese Grundlagenarbeit stellen wir auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene individuelle Verträge aller Art und aller Schöpfungen betreffend her. Hier sind insbesondere Verträge im Bereich des Musikrechts mit Verlegern, Managern, Promotionagenturen, Kompo-nisten, Textern und Sängern zu nennen und im Bereich des Verlagswesens Verträge zwischen Autoren und Verlagen sowie entsprechende Zusatz- und Anhangverträge.


Zu unseren „Specials“ gehören Verträge in den Bereichen:

Gründung von Verlagen, Musikgruppen, Musicals usw. / Veranstaltungen / Senderechte / Nutzungsrechte / Gemischte Werke / Galeristen-Künstler

Steinert & Stephan

Seit 1988 sind wir bundesweit in unseren Spezialgebieten Urheber- und Medienrecht und Patientenschutz tätig.