Rechtsanwältin Maia Steinert ist seit 1988 im Spezialgebiet Urheber- und Medienrecht tätig.
Um sich in dem zunehmend anspruchsvollen Markt zu behaupten, muss eine professionelle Organisation eingerichtet werden, die das Unternehmen selbst nicht gewährleisten kann und auch nicht dessen Aufgabenbereich entspricht.
Gutachterliche Bestandsprüfung Ihrer gewerblichen Rechte
Vollständige Markenrecherche
Erarbeitung von fundierten und rechtlich gesicherten Lösungen
Die Vorteile für Sie sind neben der Risikominimierung auch die Möglichkeit enormer damit verbundener Geldeinsparungen. Im Anschluss an diese Grundlagenarbeit stellen wir auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene individuelle Verträge aller Art und aller Schöpfungen betreffend her. Hier sind insbesondere Verträge im Bereich des Musikrechts mit Verlegern, Managern, Promotionagenturen, Kompo-nisten, Textern und Sängern zu nennen und im Bereich des Verlagswesens Verträge zwischen Autoren und Verlagen sowie entsprechende Zusatz- und Anhangverträge.
Zu unseren „Specials“ gehören Verträge in den Bereichen:
Gründung von Verlagen, Musikgruppen, Musicals usw. / Veranstaltungen / Senderechte / Nutzungsrechte / Gemischte Werke / Galeristen-Künstler